Abfallgebühren werden zum 01. Oktober fällig

veröffentlicht am 12.09.2024
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Die zweite Rate der Abfallgebühren wird zum 01. Oktober fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zum Fälligkeitstermin anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

Überweisung

Die zweite Rate wird zum 01. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren

Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF) (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung.

  • Anhang:
    SEPA-Lastschriftmandat