Aus gegebenem Anlass möchte der EBA darauf hinweisen, dass bei der Sperrabfallabfuhr nur dafür zulässige Abfälle mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die korrekten Entsorgungswege Ihrer Abfälle und stellen Sie nur dem Sperrabfall zugehörige Gegenstände zur Abfuhr bereit.
Zum Sperrmüll gehört grundsätzlich nur bewegliches Wohnungsinventar, das zu sperrig für den Restabfallbehälter oder Zusatzabfallsäcke ist. Dies sind zum Beispiel Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall und sonstige Restabfälle wie Matratzen, Teppiche, Koffer oder anderes Mobiliar.
NICHT zum Sperrabfall gehören sämtliche Bauabfälle bzw. Gegenstände, die fest im oder am Gebäude verbaut waren. Dazu gehören jegliches Bauholz, Dämmmaterial, Türen und Fenster sowie Wand-/Deckenpaneele oder Parkett. Solche Bau- und Renovierungsabfälle können Sie bei einem regionalen Entsorgungsunternehmen anliefern, eine Auflistung finden Sie hier. Auch Elektrogeräte, mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände oder Säcke und Kartons mit Kleinteilen sind von der Abfuhr ausgenommen.
Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserer Abfallberatung unter der 0621 / 5909 - 5180.