Aufgrund eines außergewöhnlich hohen Krankenstandes kommt es derzeit zu einer verzögerten Sachbearbeitung im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Erstellung der Abfallgebührenbescheide.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bedauert, den Bescheidlauf daher auf Anfang April 2024 verschieben zu müssen.
Entsprechend wird die Fälligkeit der ersten Vorausleistung 2024 auf 02.05.2024 verlegt.