Nur Verwertbares darf in die Bauschutt-Container

veröffentlicht am 11.09.2023
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Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden. Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten. Eine neue Rechtsvorschrift, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sorgt hierbei ab August 2023 für schärfere Qualitäts­kontrollen des Materials und bringt auch auf den Wertstoffhöfen eine genauere und striktere Kontrolle des angelieferten Bauschutts mit sich.

Regelmäßig landen Sand und Erde, Kehricht oder Ytong-Steine unbemerkt in den Bauschutt-Containern. Diese Materialien sind "nicht verwertbare Bau-Restabfälle", die aufwendig aussortiert und kostspielig entsorgt werden müssen. Das ist extrem unwirtschaftlich und zudem umweltschädlich.

Ursache für dieses Problem ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Häufig wird angenommen, dass die Bauschutt-Container auf den Wertstoffhöfen zur Entsorgung von gemischten Bauabfällen, wie sie bei Renovierungen anfallen, dienen würden. Es ist jedoch so, dass in den Bauschutt-Containern schon immer nur brauchbares Einsatzmaterial für die Bauschutt-Verwertungsanlage auf der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt gesammelt wird. Ziel ist es, dort hochwertigen und vermarktungsfähigen Recycling-Schotter herzustellen.

Das Aufsichtspersonal ist deswegen angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschutt­gemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.


Wertstoffe, die angenommen werden:

·        Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel, Kalksandsteine

·        Betonbauteile (max. 50 cm) und -bruch

·        Pflasterseine, Gehwegplatten, Knochensteine

·        Natursteine, Kiesel, Marmorplatten

·        Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)

·        Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta


Störstoffe, die nicht angenommen werden:

·        Bauschutt, der mit Störstoffen oder Anhaftungen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.

·        Sackware: Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!)

·        Leichtbaustoffe: z.B. Porenbeton bzw. Gas- und Leichtbetonsteine (Ytong/Bims/Blähton)

·        Hartfaserplatten aller Art: z.B. Eternit, Asbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen, Heraklith

·        Gipsbaustoffe: z.B. Gipsplatten, Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell), Stuckreste

·        Speichersteine: z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine

·        Sand, Erdaushub, Mutterboden

·        Straßenaufbruch, Asphalt


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eba-rpk.de oder unter der 0621 / 5909 - 5180.

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