Seit 2005 verpflichtet das Elektrogesetz alle Verbraucher, ihre ausgedienten Elektrogeräte von den übrigen Abfällen zu trennen und an den Handel, kommunalen Sammelstellen oder im Einzelhandel abzugeben. Nach seiner jüngsten Novelle fordert das neue Elektrogesetz gemäß § 14 Abs. 2 Elektrogesetz, dass bestimmte Geräte nun am Wertstoffhof vom Aufsichtspersonal angenommen und sortiert werden. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erklärt Ihnen, was das konkret für Sie bedeutet.
Was ändert sich?
Lampen, Kleingeräte und Bildschirmgeräte (z.B. Toaster, LED-Lampen oder Monitore) müssen an unser Wertstoffhofpersonal übergeben werden. Hintergrund ist, dass die Geräte oft Batterien oder andere Bestandteile enthalten, die getrennt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Das Personal vor Ort prüft die Geräte, entfernt ggf. Leuchtmittel oder Batterien und sortiert diese fachgerecht ein.
Was bleibt gleich?
Große Elektrogeräte wie Backöfen oder Waschmaschinen können weiterhin selbstständig in die dafür vorgesehenen Container abgegeben werden.
Warum diese Änderung?
Viele Elektroaltgeräte werden falsch entsorgt, weil unsicher ist, wohin Sie gehören. Die neue Regelung sorgt dafür, dass die Geräte am richtigen Platz landen.
Unsere Empfehlung: Sortieren Sie Ihre Geräte vor (z.B. Kleingeräte separat von Großgeräten), somit geht die Abgabe noch schneller. Und keine Sorge: Das Wertstoffhofpersonal vor Ort hilft Ihnen, wenn Sie sich unsicher sind.