Der EBA informiert über die ordnungsgemäße Entsorgung von Bioabfällen

veröffentlicht am 28.03.2026
Biotonne mit Karte

WAS SIND BIO-ABFÄLLE?

Gemäß § 5 Absatz 8 der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Rhein-Pfalz-Kreis (Abfallwirtschaftssatzung - AWS) vom 08.12.2025 gilt:

  Bioabfälle, die nicht selbst verwertet werden, sind über die Biotonne getrennt zu sammeln.

 Bioabfälle im Sinne dieser Satzung sind aus privaten Haushalten stammende organische bzw.  

 biologisch abbaubare Abfälle wie

  • Nahrungsmittel- und Küchenabfälle (Obst, Gemüse, Kaffee- und Teefilter, Eier- und Nussschalen, Südfrüchte, sonstige feste Lebensmittelreste etc.),
  • Gartenabfälle (Rasen-, Strauch- und Baumschnitt, Nadelstreu, Laub, Unkraut, Fallobst etc.)
  • und in kleinen Mengen Hobel- und Sägespäne etc.

Zur Entsorgung des Bioabfalls verwendete Papiertüten oder Zeitungspapier gelten ebenfalls als Bioabfall im Sinne des Satzes 2.“


WAS SIND STÖRSTOFFE?

Gemäß § 5 Absatz 8 der Abfallwirtschaftssatzung (AWS) gilt:

Nicht zum Bioabfall gehören:

z.B. Kunststoffe aller Art, Schadstoffe, Hygieneartikel, Glas etc.

Nicht zu den Bioabfällen nach Satz 2 gehören insbesondere Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Wertstoffen (BAW) oder aus Polyethylen (PE-Beutel) bestehen, sowie alle sonstigen Plastiktüten und -beutel.“