Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 01.01.2023 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Nachdem die zum 01.01.2022 geänderte Satzung evaluiert wurde, werden die Abfallgebühren zum 01.01.2023 erneut angepasst und bleiben für die nächsten 3 Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden dabei immer wieder durch die insgesamt recht niedrigen Gebühren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Eine Übersicht der Abfallgebühren im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier: